3 Jahre Herstellergarantie von Aquintos Wasseraufberitung GmbH
Allgemeines
Aquintos Wasseraufbereitung Gmbh übernimmt gegenüber Verbrauchern von Aquintos Produkten , zusätzlich
zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer zusteht, diese Hersteller-Garantie.
Sie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Aquintos oder seine Erfüllungsgehilfen.
Garantieschutz
Gültig für Aquintos-Produkte, die Erstkunden ab dem 01.01.2011 erworben haben (Kaufbeleg):
Aquintos Wasseraufbereitung GmbH garantiert Verbrauchern, dass seine Produkte frei von
Material.-, Herstellungs.- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand
von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den
Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz
von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Diese Garantie gilt für eine Frist von 3 Jahren ab Kaufdatum des Erstkunden, maximal jedoch 6
Jahre nach Herstellung. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von
Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch.
Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.
Leistungen im Garantiefall
Aquintos Wasseraufbereitung steht es frei, das Produkt instandzusetzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem
Verbraucher den Kaufpreis zu erstatten.
Regelfall ist, dass der Verbraucher das fehlerhafte Produkt mit vorherigem Einverständnis seitens
Aquintos Wasseraufbereitung durch einen Fachhandwerker vor Ort instandsetzen lässt. In diesem Fall deckt die
Garantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile. Sofern sich Aquintos Wasseraufbereitung per
schriftlicher Zusage entscheidet, die Instandsetzung selbst durchzuführen, so trägt Aquintos Wasseraufbereitung
die hierdurch entstehenden Kosten für Ersatzteile, Installation und eigene Arbeitskosten sowie
etwaige Ausgaben für den Transport oder die Versendung des Produkts. Der Verbraucher hat
das Produkt zugänglich zu machen.
Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher
Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige
nicht mehr hergestellt wird, ist Aquintos Wasseraufbereitung berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern. Transport bzw. Versand zu und von Aquintos Wasseraufbereitung bzw. zu und von dem Händler, jeder Ausbau und jede Wiederinstallation des Produkts oder jede andere besondere Maßnahme dürfen nur mit
vorherigem Einverständnis durch Aquintos Wasseraufbereitung vorgenommen werden. Stimmt Aquintos Wasseraufbereitung der beabsichtigten Maßnahme zu, trägt Aquintos Wasseraufbereitung die bei Durchführung der Maßnahme entstehenden Kosten.
Sofern Aquintos Wasseraufbereitung eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, gibt der
Verbraucher das Produkt zurück und Aquintos Wasseraufbereitung erstattet ihm den gezahlten Kaufpreis.
Voraussetzungen und Ausschlüsse
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Installation und Wartung
gemäß Betriebsanleitung und den anerkannten Regeln der Technik (z.B. durch einen Meisterbetrieb
oder einen autorisierten Fachbetrieb) sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die
Verwendung der Produkte von Aquintos Wasseraufbereitung gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen von Aquintos Wasseraufbereitung.
Dazu zählt unter anderem, aber nicht abschließend, dass Zulauf-Wasserrohre insbesondere vor der
Produktinstallation oder nach Baumaßnahmen entsprechend den gültigen Normen fachgerecht
durchgespült werden, Installationen den beigelegten Schaubildern entsprechen und der Arbeitsdruck
im Wassernetz auf die technischen Bestimmungen hin überprüft wird.
Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:
- Geringfügige Abweichungen der Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben.
- Mängel am Produkt, die durch Installation, Transport und Probebetrieb der Kaufsache
verursacht wurden sowie Schäden, die durch das mangelhafte Produkt entstanden sind.
Die Gültigkeit der Garantie endet bei:
- Nichteinhalten der ausgehändigten zur Verfügung stehenden Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitun
- Einbau, Wartung, Reparatur oder Pflege durch nicht fachkundige Personen.
- Produktschäden, verursacht durch den Verkäufer, Installateur oder dritte Personen.
- Unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme.
- Produkten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden.
- Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend
bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden.
Nichteingreifen der Garantie
Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand
und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Zusätzlich hat
der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung
des Produkts entstehen, sowie die Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produkts.
Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die
voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung
wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.
Gesetzliche Rechte
Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese für den
Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die
Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie gegebenenfalls der Verbraucher
gegen den Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat.